Ermittlung der Heizlast

 

 

Die DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden legt Verfahren zur Berechnung der Norm-Wärmeverluste und der Norm-Heizlast für Standardfälle unter Auslegungsbedingungen fest.

 

Als Standardfälle gelten alle Gebäude:

 

  • mit einer begrenzten Raumhöhe (nicht über 5 m),
  • bei denen angenommen werden kann, dass sie unter den Norm-Bedingungen auf einen stationären Zustand beheizt werden.

Beispiele solcher Gebäude sind: Wohngebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Bibliotheken, Krankenhäuser,Kurheime, Justizvollzugsanstalten, Gebäude für das Hotel- und Gaststättenwesen, Warenhäuser und weitere Gebäude, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, sowie Industriegebäude.

 

Mit Heizlast wird nach der DIN EN 12831  jener Wärmestrom Φ definiert, der einem zu beheizendem Raum (i) zuzuführen ist, um in diesem Raum eine vorgegebene Raumlufttemperatur einhalten zu können. Als Geltungsbereich und Vorgabe für die Durchführung einer Heizlastberechnung müssen folgende Einflussgrößen bekannt sein:

 

 

Einflussgrößen der Heizlastberechnung

 

 

Die gewünschten Innentemperaturen werden dabei, zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vor der Auslegung der Heizlast vertraglich vereinbart, und können von den Norm Innentemperaturen abweichen. Wenn z.B. in einigen Räumen höhere Raumtemperaturen gewünscht werden. 

 

Norm Innentemperaturen

 

Bei der Berechnung der Heizlast muss der Mindestluftwechsel berücksichtigt werden. Unter dem Mindestluftwechsel versteht man den notwendigen Luftwechsel, um die Mindestanforderungen der Lufthygiene zu erzielen, und die Verringerung der Luftschadstoffe im Raum. 

 

Mindestluftwechsel

 

 

 

 

Mit den Bemessungsgrundlagen von Heizlastberechnungen werden auch die Anwendungsbereiche der nach diesen Grundlagen bemessenen und errichteten Heizungsanlagen festgelegt. Es ist empfehlenswert, diese Bemessungsgrundlagen nachweislich zu präzisieren und diese sowohl in Auftragsgrundlagen als auch in Anlagendokumentationen anzuführen. Bei Veränderung von Bemessungsgrundlagen wird die Ausarbeitung weiterer Heizlastberechnungen mit aktualisierten Bemessungsgrundlagen erforderlich.

 

 

 

 

 

Gutachter,Sachverständiger,Bausachverständige


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