Gesetz über Energiedienstleistungen
Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
Mit der Herausgabe des Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), wird die Informationsverpflichtung der Energieversorger gegenüber seinen Kunden erhöht.
Energielieferanten müssen nun künftig den Endkunden, mindestens einmal Jährlich über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen, sowie über wettbewerbsorientierte Energiedienstleister hinweisen.
Die Informationsverpflichtung kann im Rahmen der Abrechnungdes Energieverbrauches geschehen.
Für den Fall das es in Struktur schwachen Gebieten, nicht genügend wettbewerbsorientierte Energiedienstleister gibt, haben die Energieversorger auf eigene Kosten, für eine Verfügbarkeit eines solchen Angebotes zu sorgen.